tote mädchen lügen nicht winston schauspieler

mehr, ZAPP beantwortet die wichtigsten Fragen zum Verfahren und zu den Folgen für die Sender. mehr, Es ging um eine Erhöhung um 86 Cent ab 01.01.2021: Doch in Sachsen-Anhalt wird nicht über das Gesetz abgestimmt. Quellen 2.3 Analyse eines Beispiels 2.1 Entwicklung privater Rundfunk mehr, Ein Bericht über die Missstände in einer Pflege-WG in Neustadt hat in der Kategorie "beste Recherche" gewonnen. Inmitten von Plastik und Popkultur hat nicht nur eine politische Transformation stattgefunden, sondern auch eine mediale. unter Hinweis auf das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD), das mit der Resolution 2106 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 21. 34 des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen. März 2014 zur elektronischen Massenüberwachung der Unionsbürger (4). unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und das Unesco-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten geeignete Instrumente an die Hand gegeben werden, um Informationen von öffentlichen Verwaltungsbehörden der EU und der Mitgliedstaaten anzufragen und zu erhalten, ohne dass sie mit willkürlichen Entscheidungen konfrontiert werden, die ihnen ein solches Recht auf Zugang verwehren; weist darauf hin, dass durch das Untersuchungsrecht von Journalisten und Bürgern erhaltene Informationen, einschließlich der durch Hinweisgeber erhaltenen Informationen, einander ergänzen und wesentlich sind, damit Journalisten ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse ausführen können; bekräftigt, dass der Zugang zu öffentlichen Quellen und Ereignissen von objektiven, nicht diskriminierenden und transparenten Kriterien abhängig gemacht werden sollte; hebt hervor, dass Pressefreiheit Unabhängigkeit von politischer und wirtschaftlicher Macht erfordert, was eine Gleichbehandlung unabhängig von der redaktionellen Ausrichtung bedeutet; bekräftigt, wie wichtig es ist, dass Journalismus weiterhin durch Mechanismen geschützt wird, die die Konzentration auf einzelne, monopolistische oder quasi-monopolistische Gruppen verhindern und so freien Wettbewerb und redaktionelle Vielfalt sicherstellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Verordnung zum Eigentum an Medien anzunehmen und umzusetzen, mit der eine horizontale Konzentration des Eigentums im Mediensektor sowie indirektes und medienübergreifendes Eigentum verhindert werden und die Transparenz, die Offenlegung und der einfache Zugang der Bürger zu Informationen über das Eigentum, die Finanzierungsquellen und die Verwaltung von Medien sichergestellt werden; sieht es als sehr wichtig an, dass angemessene Beschränkungen des Eigentums von Medien für Personen, die öffentliche Ämter bekleiden, angewendet werden und für eine unabhängige Aufsicht und wirksame Einhaltungsmechanismen gesorgt wird, damit Interessenkonflikte und Drehtüreffekte verhindert werden; sieht unabhängige und unparteiische Behörden als unabdingbar an, um eine wirksame Überwachung des Sektors der audiovisuellen Medien sicherzustellen; legt den Mitgliedstaaten dringend nahe, ihre eigenen strategischen Fähigkeiten zu erweitern und mit den lokalen Gemeinschaften in der EU und der Nachbarschaft der EU zusammenzuarbeiten, um ein pluralistisches Medienumfeld zu fördern und EU-Strategien kohärent und wirksam zu kommunizieren; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlung des Ministerkomitees des Europarats an die Mitgliedstaaten zu Medienpluralismus und Transparenz des Eigentums an Medien, die am 7. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet. ARD in der Region – ZAPP Talk, Ausgewogen? Abgrenzung privater und öffentlich-rechtlicher Rundfunk Privatsender finanzieren sich überwiegend aus Werbeeinnahmen. unter Hinweis auf die hochrangige Expertengruppe für Falschmeldungen und Desinformation im Internet, die von der Kommission eingesetzt wurde, um bezüglich des Umfangs des Phänomens der Fake News und der Festlegung der Rollen und Verantwortlichkeiten der einschlägigen Interessenträger beratend tätig zu sein. öffentlich rechtlicher rundfunk neutralität. unter Hinweis auf die Erklärungen, Empfehlungen und Entschließungen des Ministerrats und der Parlamentarischen Versammlung des Europarats und die Stellungnahmen sowie das Verzeichnis der Kriterien zur Bewertung der Rechtsstaatlichkeit („Rule of Law Checklist“) der Venedig-Kommission. Angesichts dieser enormen Wichtigkeit für die Meinungsbildung in der Bevölkerung und der Tatsache, dass das Fernsehen mit seinen bewegten Bildern in besonderem Maße glaubwürdig und authentisch auf den Bürger wirkt, kann der Staat den Rundfunk nicht einfach sich selbs… Verpasst er Mitarbeitern einen politischen Maulkorb? Verpasst er Mitarbeitern einen politischen Maulkorb? unter Hinweis auf die Artikel 2, 3, 6, 7, 9, 10, 11 und 49 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) sowie die Artikel 9, 10 und 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Hier finden Sie Antworten auf Fragen rund um den Rundfunkbeitrag. unter Hinweis auf die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Anknüpfungspunkt ist die Rundfunkfreiheit, die aus der Meinungsfreiheit hergeleitet wird und nach der der Staat eine gewisse "Grundversorgung" mit einer Vielfalt von Meinungen sicherzustellen hat, da nur so … unter Hinweis auf die Arbeit der Plattform des Europarats zur Förderung des Schutzes journalistischer Tätigkeiten und der Sicherheit von Journalisten. unter Hinweis auf die einschlägigen Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen und des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen und die Berichte des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über die Förderung und den Schutz der Meinungsfreiheit und des Rechts der freien Meinungsäußerung. Die Propaganda und das Erziehungsfernsehen des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ARD und ZDF) werden nicht nachlassen. Zur einheitlichen Regelung des Rundfunkrechts wurde 1986 zwischen allen Bundeslän- fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene Maßnahmen – einschließlich der Sicherung angemessener öffentlicher Finanzierung – zu ergreifen, um eine pluralistische, unabhängige und freie Medienlandschaft im Dienste der demokratischen Gesellschaft zu schützen und zu fördern, einschließlich der Unabhängigkeit und Nachhaltigkeit von öffentlich-rechtlichen Medien, Gemeinschaftsmedien und bürgernahen Medien, die entscheidende Elemente eines Umfelds sind, in dem die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit sichergestellt werden können; hebt hervor, dass alle – Gesetzgeber, Journalisten, Herausgeber und Internet-Mittler, aber auch die Bürger als Informationskonsumenten – gemeinsam Verantwortung tragen; fordert die EU-Organe auf, bei all ihren Beschlüssen, Maßnahmen und Strategien für die vollständige Einhaltung der EU-Charta der Grundrechte zu sorgen, damit Medienpluralismus und Medienfreiheit durchgehend vor ungebührlicher Beeinflussung durch die nationalen staatlichen Stellen bewahrt werden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, im Rahmen der Beurteilung ihrer Legislativvorschläge Folgenabschätzungen in Bezug auf Menschenrechte einzuführen und einen Vorschlag für die Einrichtung eines EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte vorzulegen, der der einschlägigen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Dezember 1965 angenommen und zur Unterzeichnung und Ratifizierung aufgelegt wurde. unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung zu freier Meinungsäußerung und „Fake News“, Desinformation und Propaganda, die am 3. Oktober 2011 zu der Zukunft der Mehrwertsteuer. Public Broadcasting wird seit 1969 auf nationaler Ebene durch die Corporation for Public Broadcasting(CPB) koordiniert und teilweise finanziert. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Mär 2020, 17:33 . März 2017 zur digitalen Demokratie in der Europäischen Union: Potenzial und Herausforderungen (5). Das beginnt mit der Willkommenskultur von Merkel bis zu dem Augenblick, als die Stimmung kippte und es mehr kritische Stimmen im Rundfunk und auch von der Politik gab. Das Verschmelzen von Rundfunk und Online sowie die Veränderungen im Nutzerverhalten und in den Nutzererwartungen machen aber eine technologieneutrale Weiterentwicklung der … unter Hinweis auf die Stellungnahme 5/2016 des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Überarbeitung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58/EG). Wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Diskurs fördert". Gestern ist die Erhöhung der Rundfunkgebühren gescheitert und öffentlich rechtliche Sendeanstalten haben bereits angekündigt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. mehr, Lernen im Lockdown: Bildungsangebote des NDR, Der NDR und Corona: Mit Programmvielfalt durch die Krise, Homeschooling: Viele Angebote für Schüler vom NDR, "Wir in Niedersachsen": Das Studio Braunschweig, Rundfunkbeitrag: "Auf Mitwirkung der Parlamente verzichten", Rundfunkbeitrag: CDU Sachsen-Anhalt stemmt sich gegen die Erhöhung, Kultur zu kurz? 2. Resonanz: Prof. Leonhard Dobusch, netzpolitik.org: Öffentlich-rechtliche Medien zwischen Neutralität und Haltung in der Corona-Krise unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Rundfunk unter dem Grundgesetz Geregelt ist die Rundfunkfreiheit in Art. mehr, Seit Januar 2013 gilt der Rundfunkbeitrag und die einfache Regel: eine Wohnung - ein Beitrag. unter Hinweis auf die Studie des Europarats mit dem Titel „Journalists under pressure – Unwarranted interference, fear and self-censorship in Europe“(Journalisten unter Druck – Unangemessene Einflussnahme, Angst und Selbstzensur in Europa). Gehe zu Seite: ... Journalisten, deren Neutralität darin besteht, das Regierungsprogramm zu "verkünden" statt es kritisch auseinanderzunehmen. Über die jeweils gültige Regelung hinaus darf mit Ausnahme bei der Übertragung von … Die Struktur unterscheidet sich allerdings erheblich vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk anderer Länder und entspricht eher der des Freien Radios. Die Geschichte Norddeutschlands: NDR öffnet sein Archiv, Jürgen Zimmerer: "Diskursverschiebung nach rechts", Verwurzelt? after 5 hours by 2. 29 über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten. Oktober 2016 enthaltenen Empfehlungen zur Einrichtung eines EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte zu berücksichtigen; fordert die Kommission in diesem Sinne auf, die Ergebnisse und Empfehlungen des Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus zu den Risiken für Medienpluralismus und Medienfreiheit in der EU beim Verfassen des Jahresberichts über Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte zu berücksichtigen; legt den Mitgliedstaaten nahe, ihre Anstrengungen für eine höhere Medienkompetenz der Bürger und die Förderung von Schulungs- und Bildungsinitiativen für alle Bürger mithilfe der formalen, nicht formalen und informellen Bildung unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens zu verstärken, wobei auch ein besonderes Augenmerk auf die Aus- und Weiterbildung von Lehrenden und deren Unterstützung gelegt wird sowie der Dialog und die Zusammenarbeit zwischen dem Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und allen einschlägigen Interessenträgern einschließlich Angehörigen der Medienberufe, der Zivilgesellschaft und Jugendorganisationen gefördert werden; bekräftigt, dass altersgerechte, innovative Instrumente zur Förderung der Emanzipation und Internetsicherheit als zwingend vorgeschriebene Bestandteile des Lehrplans an Schulen gefördert werden müssen und die digitale Kluft sowohl mithilfe besonderer Projekte zur Förderung der technologischen Kompetenz als auch durch angemessene Investitionen in die Infrastruktur geschlossen werden muss, damit ein Zugang zu Informationen für alle sichergestellt ist; betont, dass die Befähigung zu einer kritischen Bewertung und Analyse bei der Nutzung und Schaffung von Medieninhalten von wesentlicher Bedeutung ist, damit die Menschen aktuelle Themen verstehen und am öffentlichen Leben teilhaben können und sowohl das Veränderungspotenzial als auch die Gefahren, die eine immer komplexere und vernetzte Medienlandschaft birgt, kennen; hebt hervor, dass Medienkompetenz eine grundlegende demokratische Kompetenz ist, die die Bürger stärkt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Projekte im Bereich der Medienkompetenz wie das Pilotprojekt zu Medienkompetenz für alle durch besondere Maßnahmen zu fördern und zu unterstützen und für eine umfassende Medienkompetenzstrategie zu sorgen, die sich als integraler Bestandteil der Bildungspolitik der Europäischen Union an Bürger aller Altersgruppen und Medien aller Art richtet und die entsprechend durch die einschlägigen Finanzierungsmöglichkeiten der EU wie die ESI-Fonds und Horizont 2020 gefördert wird; stellt mit Besorgnis fest, dass der Zugang von Minderheiten, lokalen und regionalen Gemeinschaften, Frauen sowie Menschen mit Behinderungen zu den Medien gefährdet ist, worauf der Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus für das Jahr 2016 hingewiesen hat; hebt hervor, dass inklusive Medien für eine offene, freie und pluralistische Medienlandschaft von wesentlicher Bedeutung sind und dass alle Bürger das Recht auf Zugang zu unabhängigen Informationen in ihrer Muttersprache haben, ungeachtet dessen, ob es sich um eine Amtssprache oder eine Minderheitensprache handelt; betont, wie wichtig es ist, dass für europäische Journalisten und insbesondere diejenigen, die weniger gebräuchliche oder Minderheitensprachen verwenden, angemessene Ausbildungs- und Neuqualifizierungsangebote bestehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, Forschung, Projekte und Strategien für einen besseren Zugang zu Medien zu fördern sowie entsprechende Initiativen, die an schutzbedürftige Minderheiten gerichtet sind, wie das Pilotprojekt zu Praktikumsmöglichkeiten für Medien in Minderheitensprachen, zu unterstützen und Möglichkeiten für die Mitwirkung und das Mitspracherecht alle Bürger zu schaffen; legt der Medienbranche nahe, die Gleichstellung der Geschlechter in der Medienpolitik und -praxis mittels Koregulierungsmechanismen, interner Verhaltenskodizes und anderer freiwilliger Maßnahmen sicherzustellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, sich an öffentlichen Kampagnen, Bildungsprogrammen und gezielteren Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen (auch für Entscheidungsträger in der Industrie) zu beteiligen, um durch Finanzierung und Förderung auf nationaler und europäischer Ebene egalitäre Werte und Gepflogenheiten zu verbreiten, um wirksam gegen die Ungleichheit der Geschlechter in der Medienbranche vorzugehen; empfiehlt, dass die Kommission eine branchenbezogene Strategie für die europäische Medienbranche ausarbeitet, die auf Innovationen und Tragfähigkeit basiert; ist der Ansicht, dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit und Koproduktionen zwischen Medienakteuren in der EU mit einer solchen Strategie gestärkt werden sollten, damit auf ihre Vielfalt hingewiesen, der interkulturelle Dialog gefördert, die Zusammenarbeit mit einzelnen Nachrichtenredaktionen und audiovisuellen Diensten aller EU-Organe, insbesondere mit denen des Europäischen Parlaments, verbessert und die Berichterstattung in den Medien gefördert wird und EU-Angelegenheiten sichtbarer werden; betont, wie wichtig es ist, Modelle für die Einrichtung einer europäischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkplattform weiterzuentwickeln, mit der EU-weite politische Debatten auf der Grundlage von Fakten, unterschiedlichen Auffassungen und gegenseitigem Respekt angestoßen werden sowie ein Beitrag zu Meinungsvielfalt in einem sich neu bildenden Medienumfeld geleistet und die Sichtbarkeit der EU in ihren Außenbeziehungen erhöht wird; fordert, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Medien- und Redefreiheit in der zeitgenössischen Kunst schützen, indem Kunstwerke gefördert werden, mit deren Hilfe gesellschaftliche Anliegen artikuliert werden, eine kritische Debatte angestoßen wird und sich abweichende Meinungen bilden können. Aus diesem Grund gilt für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine zeitliche Begrenzung der Werbeausstrahlung für ARD und ZDF. ... ÖR (Öffentlich-rechtlicher Rundfunk) Beitrag von Selina » Mo 2. Dies birgt die Gefahr, sich wirtschaftlichen Interessen zu beugen. gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung. Februar 2017 zur Rolle von Informanten beim Schutz der finanziellen Interessen der EU (7) und seine Entschließung vom 24. März 2017 vom Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Förderung und den Schutz der Meinungsfreiheit und des Rechts der freien Meinungsäußerung, vom Beauftragen der OSZE für die Freiheit der Medien, vom Sonderberichterstatter der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) über die Freiheit der Meinungsäußerung und vom Sonderberichterstatter der Afrikanischen Kommission für die Menschenrechte und Rechte der Völker (ACHPR) über die Freiheit der Meinungsäußerung und den Zugang zu Informationen veröffentlicht wurde; unter Hinweis auf die von „Reporter ohne Grenzen“veröffentlichte Rangliste der Pressefreiheit sowie die Ergebnisse des Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus („Media Pluralism Monitor“, MPM) des Zentrums für Medienpluralismus und -freiheit am Europäischen Hochschulinstitut; unter Hinweis auf den von der Organisation „Article 19“veröffentlichten Kurzbericht mit dem Titel „Defining Defamation: Principles on Freedom of Expression and Protection of Reputation“(Definition von Diffamierung: Grundsätze der Freiheit der Meinungsäußerung und des Schutzes des Ansehens). Sie sei der Meinung, es gäbe Beiträge, „bei denen ich mit dem … Zu den seit März 2007 im Rundfunkstaatsvertrag ebenso geregelten Telemedien enthält z. unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. unter Hinweis auf die Allgemeine Bemerkung Nr. Wir erklären, wofür wir stehen und was wir bieten: an Programm, Events und Engagement. März 2018 angenommen wurde, uneingeschränkt zu unterstützen und zu befürworten; weist erneut auf die wichtige Rolle öffentlich-rechtlicher Rundfunksender für den Erhalt des Medienpluralismus hin, wie sie im Protokoll Nr. in der Erwägung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Meinungsfreiheit grundlegende Menschenrechte und unabdingbare Voraussetzungen für eine umfassende persönliche Entfaltung und die aktive Beteiligung von Personen an einer demokratischen Gesellschaft, für die Verwirklichung der Grundsätze von Transparenz und Rechenschaftspflicht und für die Wahrung anderer Menschenrechte und Grundfreiheiten sind; in der Erwägung, dass Pluralismus untrennbar mit Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verbunden ist; in der Erwägung, dass das Recht, sich zu informieren und informiert zu werden, Teil der grundlegenden demokratischen Werte ist, auf denen sich die Europäische Union gründet; in der Erwägung, dass die Bedeutung pluralistischer, unabhängiger und vertrauenswürdiger Medien als Hüter und Überwacher der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit nicht hoch genug eingeschätzt werden kann; in der Erwägung, dass Freiheit, Pluralismus und Unabhängigkeit der Medien wesentliche Bestandteile des Rechts auf freie Meinungsäußerung sind; in der Erwägung, dass die Medien in einer demokratischen Gesellschaft eine wesentliche Rolle spielen, indem sie Missstände öffentlich machen und gleichzeitig dazu beitragen, Bürger zu unterrichten und ihre Rolle zu stärken, indem sie ihr Verständnis des aktuellen politischen und sozialen Umfelds verbessern und ihre bewusste Beteiligung am demokratischen Leben fördern; in der Erwägung, dass diese Rolle so umfassend definiert werden sollte, dass sie auch Online- und Bürgerjournalismus sowie die Arbeit von Bloggern, Internetnutzern, in den sozialen Medien tätigen Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern umfasst und so die heutige Medienrealität widerspiegelt, die sich tiefgreifend geändert hat, wobei gleichzeitig das Recht auf Privatsphäre geachtet werden muss; in der Erwägung, dass Netzneutralität ein wesentlicher Grundsatz für ein offenes Internet ist; in der Erwägung, dass Fake News, Cyber-Mobbing und die Verbreitung intimer Aufnahmen aus Rache („Revenge Porn“) in unseren Gesellschaften zunehmend Grund zur Sorge geben, insbesondere unter jungen Menschen; in der Erwägung, dass die Verbreitung von Falschmeldungen und Desinformationen in sozialen Medien oder auf Suchwebsites die Glaubwürdigkeit herkömmlicher Medien wesentlich beeinträchtigt, wodurch wiederum ihre Fähigkeit in Mitleidenschaft gezogen wird, als Kontrollinstanz zu fungieren; in der Erwägung, dass staatliche Stellen nicht nur die Verpflichtung haben, die Freiheit der Meinungsäußerung nicht einzuschränken, sondern auch die positive Verpflichtung, durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften einen Rahmen zu schaffen, der der Entwicklung freier, unabhängiger und pluralistischer Medien förderlich ist; in der Erwägung, dass die Freiheit der Meinungsäußerung gemäß Artikel 2 und 4 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und Artikel 30 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niemals genutzt werden darf, um Meinungsäußerungen zu verteidigen, die gegen das Übereinkommen und die Erklärung verstoßen, beispielsweise Hetze oder Propaganda, die auf Vorstellungen oder Theorien der Überlegenheit einer Rasse, einer Gruppe von Personen einer Hautfarbe oder einer ethnischen Gruppe beruhen und mit denen versucht wird, Rassenhass und Diskriminierung in irgendeiner Form zu rechtfertigen oder zu fördern; in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen die Pflicht haben, die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der öffentlichen Medien zu schützen, insbesondere als Akteure, die demokratischen Gesellschaften und nicht den Interessen der amtierenden Regierung dienen; in der Erwägung, dass die Behörden auch sicherstellen müssen, dass die Medien die geltenden Gesetze und Vorschriften beachten; in der Erwägung, dass aktuelle politische Entwicklungen in verschiedenen Mitgliedstaaten, in denen Nationalismus und Populismus im Aufwind sind, zu zunehmendem Druck auf und Bedrohungen von Journalisten geführt haben, was zeigt, dass die Europäische Union die Freiheit und den Pluralismus der Medien sicherstellen, fördern und verteidigen muss; in der Erwägung, dass dem Europarat zufolge die von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren begangenen Verbrechen gegen und Misshandlungen von Journalisten schwerwiegende und abschreckende Auswirkungen auf die Freiheit der Meinungsäußerung haben; in der Erwägung, dass die Gefahr von unangemessener Einflussnahme und ihre Häufigkeit zu einem stärkeren Gefühl der Angst unter Journalisten, Bürgerjournalisten, Bloggern und anderen Akteuren in diesem Bereich führt, was ein hohes Maß an Selbstzensur nach sich ziehen kann und gleichzeitig das Recht der Bürger auf Information und Beteiligung untergräbt; in der Erwägung, dass der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Förderung und den Schutz der Meinungsfreiheit und des Rechts der freien Meinungsäußerung im September 2016 darauf hinwies, dass Regierungen verpflichtet sind, den Journalismus nicht nur zu achten, sondern auch dafür zu sorgen, dass Journalisten und ihre Quellen bei Bedarf durch starke Gesetze, die Strafverfolgung von Tätern und umfassende Sicherheitsmaßnahmen geschützt werden; in der Erwägung, dass Journalisten und andere Medienakteure in der Europäischen Union immer noch mit Gewalt, Bedrohungen, Schikane oder öffentlicher Anprangerung zu kämpfen haben, hauptsächlich aufgrund ihrer Ermittlungstätigkeiten zum Schutz öffentlicher Interessen vor Machtmissbrauch, Korruption, Menschenrechtsverletzungen oder kriminellen Tätigkeiten; in der Erwägung, dass die Garantie der Sicherheit von Journalisten und anderen Medienakteuren eine Voraussetzung ist, damit sie ihre Rolle wahrnehmen und ihre Fähigkeit zur angemessenen Information der Bürger und zur wirksamen Beteiligung an der öffentlichen Debatte uneingeschränkt nutzen können; in der Erwägung, dass nach Angaben der Plattform des Europarats zur Förderung des Schutzes des Journalismus und der Sicherheit von Journalisten mehr als die Hälfte aller Fälle von Missbrauch gegen Angehörige der Medienberufe von staatlichen Akteuren begangen werden; in der Erwägung, dass investigativer Journalismus als Form der Bürgerbeteiligung und als Akt rechtschaffener Bürgerschaft gefördert und durch Kommunikation, Lernen, Bildung und Schulung unterstützt werden sollte; in der Erwägung, dass die radikale Entwicklung des Mediensystems, das rasche Wachstum der Online-Dimension des Pluralismus der Medien und die wachsende Bedeutung von Suchmaschinen und Plattformen der sozialen Medien als Nachrichtenquellen für die Förderung der freien Meinungsäußerung, für die Demokratisierung der Nachrichtenerzeugung durch die Einbeziehung der Bürger in die öffentliche Debatte und dafür, eine wachsende Anzahl von Nutzern von Informationen zu Erzeugern von Informationen zu machen, sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance darstellen; in der Erwägung, dass die Konzentration der Macht von Medienkonglomeraten, Plattformbetreibern und Internet-Mittlern und die Kontrolle über Medien durch große Wirtschaftsunternehmen und politische Akteure jedoch möglicherweise schädlich für den Pluralismus der öffentlichen Debatte und den Zugang zu Informationen sind und Auswirkungen auf die Freiheit, Integrität, Qualität und redaktionelle Unabhängigkeit von Druck- und Rundfunkmedien haben; in der Erwägung, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen auf europäischer Ebene erforderlich sind, um dafür zu sorgen, dass Suchmaschinen, Plattformen sozialer Medien und andere High-Tech-Giganten die Vorschriften des digitalen Binnenmarkts in der EU achten, beispielsweise in Bezug auf Datenschutz in der elektronischen Kommunikation und Wettbewerb; in der Erwägung, dass Journalisten direkten, unmittelbaren und ungehinderten Zugang zu Informationen öffentlicher Verwaltungen benötigen, damit sie Behörden ordentlich zur Rechenschaft ziehen können; in der Erwägung, dass durch das Untersuchungsrecht und durch Hinweisgeber erhaltene Informationen einander ergänzen und beide für die Fähigkeit von Journalisten, ihren Auftrag wahrzunehmen und im öffentlichen Interesse zu handeln, von entscheidender Bedeutung sind; in der Erwägung, dass Journalisten einen möglichst umfassendsten Rechtsschutz benötigen, um solche Informationen von öffentlichem Interesse im Rahmen ihrer Arbeit zu nutzen und zu verbreiten; in der Erwägung, dass das Recht, Informationen von öffentlichen Verwaltungen anzufordern und zu erhalten, in der Europäischen Union weiterhin uneinheitlich und unvollständig ist; in der Erwägung, dass dem Mediensektor in jeder demokratischen Gesellschaft eine entscheidende Rolle zukommt; in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Wirtschaftskrise in Verbindung mit dem gleichzeitigen Wachstum von Plattformen der sozialen Medien und anderen High-Tech-Giganten und sehr ungleich verteilten Werbeeinnahmen zu einer beträchtlichen Zunahme von prekären Arbeitsverhältnissen und sozialer Unsicherheit der Medienakteure – einschließlich unabhängiger Journalisten – geführt haben, was eine drastische Abnahme der professionellen und sozialen Standards und Qualitätsstandards im Journalismus zur Folge hatte, die sich negativ auf ihre redaktionelle Unabhängigkeit auswirken kann; in der Erwägung, dass die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle des Europarats das Entstehen eines digitalen Duopols angeprangert hat, bei dem auf Google und Facebook 2016 bis zu 85 % des gesamten Marktwachstums für digitale Werbung entfielen, wodurch die Zukunft von über herkömmliche Werbung finanzierten Medienunternehmen wie kommerziellen Fernsehsendern, Zeitungen und Zeitschriften, die eine wesentliche kleinere Zielgruppe erreichen, gefährdet wird; in der Erwägung, dass die Kommission im Zusammenhang mit der Erweiterungspolitik die Pflicht hat, die vollständige Einhaltung der Kopenhagener Kriterien einschließlich der freien Meinungsäußerung und der Medienfreiheit zu verlangen, und dass die EU daher mit höchsten Standards in diesem Bereich mit gutem Beispiel vorangehen sollte; in der Erwägung, dass Staaten, die der EU beigetreten sind, über die EU-Verträge und die Charta der Grundrechte der EU dauerhaft und unmissverständlich an die Menschenrechtsverpflichtungen gebunden sind und dass die Achtung der freien Meinungsäußerung und der Medienfreiheit in den EU-Mitgliedstaaten einer regelmäßigen Kontrolle unterliegen sollte; in der Erwägung, dass die EU auf internationalem Parkett nur dann glaubwürdig sein kann, wenn Presse- und Medienfreiheit innerhalb der Union selbst gewahrt und eingehalten werden; in der Erwägung, dass bei Untersuchungen beständig festgestellt wird, dass Frauen in Mediensektoren, insbesondere in kreativen Rollen, in der Minderheit sind und dass sie auf Ebene der hochrangigen Entscheidungsträger deutlich unterrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass Studien zur Beteiligung von Frauen im Bereich Journalismus zu dem Schluss kommen, dass das Geschlechterverhältnis zwischen Berufsanfängern im Bereich Journalismus zwar einigermaßen ausgewogen ist, bei der Verteilung der Verantwortung über Entscheidungen jedoch ein beträchtliches geschlechterspezifisches Ungleichgewicht festzustellen ist; in der Erwägung, dass die Bestimmungen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und des EUV, die die Achtung dieser Grundsätze sicherstellen, mittels positiver Maßnahmen zur Förderung der Freiheit und des Pluralismus der Medien und zur Förderung der Qualität, des Zugangs zu und der Verfügbarkeit von Informationen umgesetzt werden (positive Freiheit), aber auch die Möglichkeit der Nichtveröffentlichung durch öffentliche Behörden erfordern, um schädliche Aggression zu vermeiden (negative Freiheit); in der Erwägung, dass unrechtmäßige und willkürliche Überwachung, insbesondere in großem Maßstab, nicht vereinbar ist mit den Menschenrechten und Grundfreiheiten, unter anderem dem Recht auf freie Meinungsäußerung – zu dem auch die Pressefreiheit und der Schutz der Vertraulichkeit journalistischer Quellen gehören – und dem Recht auf Schutz der Privatsphäre sowie auf Datenschutz; in der Erwägung, dass Internet und soziale Medien bei der Verbreitung von Hetze und Radikalisierung, die zu gewalttätigem Extremismus führen, eine entscheidende Rolle spielt, indem illegale Inhalte verbreitet werden, wovon insbesondere junge Menschen nachteilig betroffen sind; in der Erwägung, dass die Bekämpfung solcher Phänomene eine enge und abgestimmte Zusammenarbeit zwischen allen einschlägigen Akteuren auf allen Ebenen der Regierungsführung (lokal, regional und national) sowie mit der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft erfordert; in der Erwägung, dass wirksame Gesetze und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und zur Bekämpfung des Terrorismus sowie Maßnahmen, durch die Hetze und gewalttätiger Extremismus bekämpft und verhindert werden sollen, immer den aus den Grundrechten erwachsenden Verpflichtungen unterliegen sollten, damit keine Konflikte mit dem Schutz der freien Meinungsäußerung entstehen; in der Erwägung, dass – wie schon der Europarat festgestellt hat – die Meldung von Missständen ein wesentlicher Aspekt der freien Meinungsäußerung ist und von entscheidender Bedeutung dafür ist, Unregelmäßigkeiten und Fehlverhalten aufzudecken und zu melden und demokratische Rechenschaftspflicht und Transparenz zu stärken; in der Erwägung, dass die Meldung von Missständen im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, bei der Untersuchung, Ermittlung und Veröffentlichung von Korruptionsfällen im öffentlichen Sektor und in der Privatwirtschaft und bei der Aufdeckung von Steuervermeidungssystemen privater Unternehmen eine wichtige Informationsquelle darstellt; in der Erwägung, dass ein angemessener Schutz von Hinweisgebern auf Ebene der EU sowie auf nationaler und internationaler Ebene sowie die Förderung einer Kultur, in der die wichtige Rolle von Hinweisgebern in der Gesellschaft anerkannt sind, Voraussetzungen für die Gewährleistung der Wirksamkeit einer solchen Rolle sind; in der Erwägung, dass investigativer Journalismus im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Korruption und Misswirtschaft in der EU als Instrument im Interesse des Gemeinwohls besondere Beachtung und finanzielle Unterstützung erhalten sollte; in der Erwägung, dass aus den Erkenntnissen des Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus hervorgeht, dass die Konzentration des Eigentums an Medien weiterhin sehr hoch ist und dass dies ein beträchtliches Risiko für die Vielfalt der in Medieninhalten dargestellten Informationen und Standpunkte darstellt; in der Erwägung, dass die Berichterstattung über EU-Angelegenheiten und die Arbeit der Organe und Einrichtungen der EU ebenfalls unter die Kriterien von Pluralismus und Freiheit der Medien fallen sollte, genau wie die Berichterstattung der nationalen Nachrichten, und mehrsprachig erfolgen sollte, um möglichst viele EU-Bürger zu erreichen; Use quotation marks to search for an "exact phrase".

Hotel Sonneneck Titisee Telefonnummer, Gesundheitsamt Heilbronn öffnungszeiten, Latein übungen Klasse 7 Pontes, Pizza Lieferservice Edenkoben, 5700 Xt Oc Voltage, Namen Mit 10 Buchstaben, Thüringer Wald Schneesicherheit, Agatha Christie's Marple Youtube, Wohnung Mieten Gemeinde Sande, Schule Für Sozialbetreuungsberufe, Us-wahlen 2020 Unterricht, Master Studies - Deutsch,

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *